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In den Klassen 5 und 6 werden in G8 am HFG höchstens 2, in den Klassen 7 bis 10 höchstens 3 Klassenarbeiten pro Woche geschrieben. An einem Tag ist nur eine Klassenarbeit möglich. Der Klassenlehrer wacht über die Einhaltung dieser Schulregeln.
Es gelten hier § 7-9 der Notenbildungsverordnung des Landes.
Kernfächer
Nicht-Kernfächer
Klassenarbeiten
Schriftliche Wiederholungsarbeiten (oft auch "Tests" genannt)
Weitere Bestimmungen