Hans-Furler-Gymnasium Oberkirch
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Hausaufgaben
Regelungen
- Gemäß Notenbildungsverordnung (pdf) sind Hausaufgaben "zur Festigung der im Unterricht vermittelten Kenntnisse, zur Übung, Vertiefung und Anwendung der vom Schüler erworbenen Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie zur Förderung des selbständigen und eigenverantwortlichen Arbeitens erforderlich".
- Hausaufgaben müssen in innerem Zusammenhang mit dem Unterricht stehen und sind so zu stellen, dass sie die Schüler ohne fremde Hilfe in angemessenen Zeit erledigen können.
- Klassenlehrer und Tutoren sorgen für die zeitliche Abstimmung der Hausaufgaben der einzelnen Fachlehrer und achten auf die Einhaltung der bestehenden Regeln.
- Fachlehrer, Klassenlehrer bzw. Tutoren sind damit auch die ersten Ansprechpartner für Schüler und Eltern bei Fragen bezüglich Hausaufgaben.
- Ebenfalls gemäß Notenbildungsverordnung darf es in G8 "an Tagen mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht in den Klassen 5 bis 10 keine schriftlichen Hausaufgaben von diesem auf den nächsten Tag geben". Dabei zählt auch der Unterricht in bestimmten Wahlprofilen wie zum Beispiel dem bilingualen Zug als verpflichtender Unterricht (Rechtsauskunft durch RP Freiburg 4.10.2013). Mündliche Hausaufgaben sind jedoch möglich.
- Nach Beschluss der GLK und der Schulkonferenz (2.5.2013 bzw. 10.7.2013) sind Hausaufgaben über das Wochenende (d.h. von Freitag auf Montag) möglich. Ebenfalls ist es möglich, zur Wiederholung und Festigung Übungsaufgaben über die Ferien aufzugeben.
- Am HFG sind schriftliche Hausaufgaben per Beschluss der GLK und der Schulkonferenz auch dann möglich, wenn Schülerinnen und Schüler noch in der 7. Stunde Pflichtunterricht, danach aber frei haben. Die 7. Stunde zählt dann als Vormittagsunterricht.