Die Elternvertreter der einzelnen Klassen
- stellen die Verbindung zu Klassenlehrer/in und Fachlehrer/innen
- haben ein offenes Ohr für das, was in der Klasse / bei den Eltern vor sich geht
- sind Ansprechpartner für alle Eltern der Klasse
- vertreten die Klasse nach außen (Lehrer, Schulleitung, Elternbeirat)
- sind Mitglied im Elternbeirat (EB) und nehmen etwa zweimal im Jahr an den EB-Sitzungen teil
- sind für Einberufung und Durchführung der Klassenpflegschaftsabende verantwortlich:
- führen mindestens einmal pro Halbjahr eine Klassenpflegschaftssitzung durch und laden hierzu ein
- stimmen Termin und Tagesordnung mit der Klassenlehrkraft ab
- schreiben die Einladung
- leiten die Sitzung
- sind für die Durchführung der Wahl der Elternvertreter zuständig
- informieren die Eltern der Klasse über Beschlüsse und Themen aus dem Elternbeirat
- organisieren auch Klassenfeste (Räume hierfür bitte über unseren Hausmeister, Herrn Peter Tarsa, reservieren, der auch Ansprechpartner für eventuell benötigte Festbankgarnituren ist.)
Der Vorstand, der in der konstituierenden EB-Sitzung (1. EB-Sitzung eines Schuljahres) jährlich neu gewählt wird, vertritt die Elternschaft des HFG gegenüber der Schulleitung, dem Schulträger, den Schulbehörden und der Öffentlichkeit. Er wirkt an der Gestaltung des schulischen Lebens in vielfältiger Weise mit und ist in der Schulkonferenz vertreten. Diese setzt sich aus dem Schulleiter und gewählten Vertretern der Lehrer-, Eltern- und Schülerschaft zusammen.