Hans-Furler-Gymnasium Oberkirch

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Bundesverfassungsrichter

Artikel vom: 26.09.2025


Prof. Dr. Günter Spinner, HFG-Abiturient 1992,  wird Bundesverfassungsrichter


Das Hans-Furler-Gymnasium gratuliert einem seiner Ehemaligen zu einer außergewöhnlichen Berufung: Prof. Dr. Günter Spinner aus Oppenau-Ramsbach, ist am 25. September 2025 vom Deutschen Bundestag zum Richter des Bundesverfassungsgerichts gewählt worden.

Als Abiturient des Jahrgangs 1992 fiel Spinner nicht nur durch sehr gute Leistungen und großes Interesse an politischen und historischen Theman auf – er erhielt den Hans-Furler-Preis –, sondern auch durch sein starkes Engagement für die Schulgemeinschaft. In der Schülervertretung, bei der Organisation von Feiern und als treibende Kraft im Abiturjahrgang war er, so die Abiturzeitung seines Jahrgangs, stets präsent und aktiv. 

Nach dem Abitur studierte Spinner Rechtswissenschaften in Freiburg und Stuttgart. 1999 legte er das Zweite Staatsexamen ab, im Jahr 2000 folgte die Promotion an der Universität Freiburg. Seine Dissertation über die „vereinbarte Betriebsverfassung“ wurde mit dem Südwestmetallpreis ausgezeichnet. Es folgten Stationen als Richter an verschiedenen Arbeitsgerichten in Baden-Württemberg, später am Landesarbeitsgericht. Von 2006 bis 2008 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesarbeitsgericht (BAG), 2010 wurde er Vizepräsident des Arbeitsgerichts Stuttgart. Ein Jahr darauf erfolgte die Wahl zum Richter am Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Seit 2018 ist Spinner zudem Honorarprofessor an der Universität Freiburg.

Im Mai 2025 wurde er vom Plenum des Bundesverfassungsgerichts einstimmig für die Wahl in den Ersten Senat vorgeschlagen, die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag schloss sich an. Am 25. September 2025 wählten die Abgeordneten Günter Spinner zum Nachfolger von Verfassungsrichter Josef Christ. Die Schulgemeinschaft des Hans-Furler-Gymnasium wünscht seinen ehemaligen Schüler alles Gute und stets eine glückliche Hand auf einer der veranwortungsvollsten Position unserer demokratischen Ordnung.

Text: Red /Foto: Quelle - Bundesarbeitsgericht