Hans-Furler-Gymnasium Oberkirch

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Hausordnung

Hausordnung

Für das Miteinander in der Schule bedarf es der aktiven Mitarbeit von Schülern, Eltern und Lehrern. Dazu gehören Rücksichtnahme, Respekt voreinander und gegenseitige Unterstützung.  Die Hausordnung gibt Orientierungshilfen, wie diese Art von Zusammenarbeit erreicht werden kann.

1. Vor und nach dem Unterricht
Schüler halten sich vor und nach dem Unterricht in den ihnen zugewiesenen Räumen auf.

2. Während der Unterrichtszeit
a) Zu Beginn der Unterrichtsstunde nehmen die Schüler ihre Plätze ein und legen ihr Unterrichtsmaterial bereit. Die Klassenzimmertüren bleiben bis zum Eintreffen des Lehrers geöffnet. Falls 5 Minuten nach Beginn der Unterrichtszeit der Fachlehrer noch nicht im Unterrichtsraum ist, meldet der Klassensprecher dies dem Sekretariat.
b) Die Schüler betreten die Fachräume sowie die Sporthalle und den Gymnastikraum nur in Anwesenheit des Fachlehrers. In Freistunden ist der Aufenthalt in der Sporthalle und ihren Nebenräumen aus Sicherheitsgründen untersagt.
c) Schüler unterhalb der Jahrgangsstufen 1 und 2, die nicht am Sport- und
Religionsunterricht teilnehmen, halten sich während der Unterrichtszeit in dem Raum auf, der ihnen von der Schulleitung bzw. dem Fachlehrer zugewiesen wird.

3. In den Pausen
a) Alle Unterrichtsräume sind während der großen Pausen sowie nach der jeweils letzten Unterrichtsstunde vor der Mittagspause und während der Betreuungsphase abgeschlossen.
b) Zu Beginn der großen Pausen sowie zu Beginn der Nachmittagspause verlassen alle Schüler/innen unverzüglich die Unterrichtsräume und Gänge und begeben sich auf den Schulhof, ins PZ oder in die von der Schulleitung zugewiesenen Aufenthaltsräume. Die Fahrstraße, der Busparkplatz und die Parkplätze unter dem Gebäude gehören nicht zum Pausengelände.
c) Schüler, die noch nicht die Jahrgangsstufe 1 erreicht haben, dürfen nur in Ausnahmefällen und nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft das Schulgelände verlassen. Dies setzt in der Regel das ausdrückliche Einverständnis der Eltern voraus. Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 2 dürfen in der unterrichtsfreien Zeit das Schulgelände verlassen. Während der Zeit ihrer Abwesenheit ruht die Aufsichtspflicht der Schule. Es besteht für die abwesenden Schüler in der Regel kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz 

4. Sicherheit im Schulbereich
a) Für Ballspiele und andere sportliche Aktivitäten sind die dafür vorgesehenen Plätze zu benutzen.
b) Das Pausengelände ist für Fahrzeuge gesperrt.
c) Die Feuertreppen dürfen nur im Notfall benutzt werden.
d) Das Mitbringen von gefährlichen Stoffen oder Gegenständen ist nicht gestattet.
e) Unfälle und Verletzungen sind sofort der Aufsicht führenden Lehrkraft sowie im Sekretariat zu melden. Dafür stehen die Telefone in der Sporthalle, im Lehrerzimmer und im Sprechzimmer zur Verfügung. Außerhalb der Öffnungszeiten der Schule, wenn die o.g. Räume nicht zugänglich sind, muss ein Mobiltelefon mitgeführt werden.
f) Den Alarmsignalen ist unbedingt Folge zu leisten
Feueralarm: Heulender Dauerton, Räumung des Gebäudes auf den vorgeschriebenen Fluchtwegen.
Amokalarm: Besondere Durchsage. In diesem Fall im Klassenraum in Sicherheit bringen, bis gesonderte Aufforderung ergeht. Personen außerhalb der Klassenräume bringen sich in Deckung.
Weitere Regelungen sind im Krisen- und Interventionsplan der Schule enthalten.

5. Benutzung der Räume, Einrichtungen und Anlagen im Schulbereich
a) Alle Einrichtungen der Schule, insbesondere Möbel und Lehrmittel, sind schonend zu behandeln. Für die Ordnung und die Sauberkeit im Schulbereich ist jeder mitverantwortlich.
b) Wer fahrlässig oder mutwillig Gegenstände, Einrichtungen oder Anlagen der Schule oder fremdes Eigentum beschädigt oder entwendet, leistet Schadensersatz.
c) Wenn eine Klasse einen Raum verlässt und für die folgende Stunde keine weiteren Benutzer zu erwarten sind, werden die Lichter gelöscht. Der Raum wird abgeschlossen.
d) Der Klassenlehrer teilt pro Woche für jede Klasse zwei Klassenordner ein. Für geteilte oder klassenübergreifende Kurse bestimmt der jeweilige Fachlehrer einen Kursordner. Klassen- bzw. Kursordner wischen die Tafel, so dass sie zu Beginn der nächsten Unterrichtsstunde sauber zur Verfügung steht.
e) Der Fachlehrer der jeweils letzten Stunde (siehe Raumplan) veranlasst, dass nach Unterrichtsschluss die Fenster geschlossen und die Stühle auf die Tische gestellt werden. Die Klassen- bzw. Kursordner sorgen im Auftrag des Klassenlehrers für die Grobreinigung der Räume, die sie und ihre Klassen bzw. Kurse benutzen.
f) Besondere Bestimmungen für die Benutzung des Forums sind ggf. zu ergänzen.
g) Fahrräder, Motorräder sowie Pkw dürfen nur an den für sie bestimmten Plätzen abgestellt werden. Der Pkw-Parkplatz unter dem Haus ist während der Unterrichtszeit und bei Schulveranstaltungen für Lehrkräfte reserviert.
h) Aus Sicherheitsgründen dürfen Eltern zum Bringen und Abholen von Schülern nur die Parkplätze an der Schulbushaltestelle benutzen.

6. Verschiedenes
a) Die Anweisungen des Hausmeisters sind zu befolgen.
b) Geld, Ausweis und Wertgegenstände dürfen nicht in den Umkleideräumen der Sporthalle zurückgelassen werden. Weder Schule noch Lehrkräfte oder Schulträger können für Verluste oder Diebstahl haftbar gemacht werden. Die Umkleideräume sind während des Sportunterrichts abgeschlossen.
c) Fundgegenstände sind unverzüglich beim Hausmeister oder auf dem Sekretariat abzugeben.
d) Der Gebrauch von Computern, Handys und Unterhaltungselektronik ist im gesamten Schulgelände nur nach Genehmigung durch die verantwortliche Lehrkraft gestattet. Smartphone-Regelung. Diese Regelung gilt nicht in der Mittagspause (frühester Beginn: 12:05 – reguläres Ende: 13:35) für den Aufenthalt im PZ, im Schulhof und im Foyer des Forums. Sie gilt auch nicht für Schüler der Stufen 10 bis 12 in den ihnen von der Schulleitung zugewiesenen Aufenthalts- und Arbeitsräumen. Unerlaubtes Filmen, Fotografieren sowie Nutzung jugendgefährdender Inhalte sind gleichwohl zu allen Zeiten auf dem ganzen Schulgelände untersagt.
e) Drogen, auch Alkohol, dürfen grundsätzlich nicht in die Schule mitgebracht werden.
f) Rauchen auf dem Schulgelände: In den allgemein zugänglichen Bereichen der Schule, der Sporthalle und des Forums darf nicht geraucht werden. Außerhalb der Schulgebäude ist das Rauchen nur den volljährigen Schülern der Jahrgangsstufen 1 und 2 auf dem hierfür vorgesehenen Platz außerhalb des Pausengeländes gestattet. Diese Regelung kann durch die Gesamtlehrerkonferenz geändert werden.

Stand: 22.11.2022

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