Hans-Furler-Gymnasium Oberkirch

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Entschuldigungspraxis

Krankheitsfall

Schüler, die wegen Krankheit oder anderer dringender Vorfälle nicht zur Schule kommen können, müssen telefonisch oder per Email bis spätestens 7:40 Uhr im Schulsekretariat (07802 82 801; sekretariat@hfg.og.schule-bw.de) bzw. unmittelbar nach Kenntnis durch die/den Erziehungsberechtigten abgemeldet werden. Spätestens am dritten Tag nach der Absenz muss eine schriftliche, vom Erziehungsberechtigten unterzeichnete Entschuldigung vorgelegt werden. Die Abmeldung am Krankheitstag alleine reicht schulrechtlich hier nicht aus!

Plötzliche Erkrankung in der Schule: Der erkrankte Schüler begibt sich (in Begleitung) ins Sekretariat. Dieses verständigt einen diensthabenden Schülersanitäter. Das Sekretariat nimmt zudem Kontakt mit den Eltern auf. Erkrankte Schüler können nicht alleine nach Hause, sondern müssen von den Eltern oder einer von den Eltern autorisierten Person abgeholt werden. 

Beurlaubung

Die Schulleitung bittet diese rechtzeitig, d. h. spätestens eine Woche vor dem gewünschten Termin zu beantragen. Beurlaubungen sind durch §4 der Schulbesuchsverordnung geregelt. Danach können als „wichtige persönliche“ Beurlaubungsgründe u. a. anerkannt werden (§ 4, Abs. 2): Eheschließung der Geschwister, Hochzeitsjubiläen der Erziehungsberechtigten, Todesfall in der Familie, Wohnungswechsel. Zuständigkeiten für Beurlaubungen von Schülern

  • eine Unterrichtsstunde: der Fachlehrer dieser Stunde
  • ein oder zwei Unterrichtstage: der Klassenlehrer
  • in allen andern Fällen und generell vor oder im Anschluss an Ferien: der Schulleiter

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